AGB

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen und was Sie im Gegenzug in unserer Wohnung zu beachten haben. Mit diesen AGB und den  klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verbringen.

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen 

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Mietvertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nicht-Bereithaltung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

2. Nebenkosten 

Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand ab 15.00 Uhr (wenn nicht anders vereinbart) übergeben. Der Mieter sollte dem Vermieter den ungefähren Ankunftszeitpunkt bei der Buchung, spätestens aber 24 Stunden vorher mitteilen. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern zu nehmen. Bei jeglichen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5.Verlust des Schlüssels

Sollte ein Schlüssel verloren gehen, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten, die aus dem Ersatz und eventuellen Austausch von Schließzylindern entstehen.

6. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist bis 10.00 Uhr (wenn nicht anders vereinbart) in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

7. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

8. Rücktritt / Stornokosten

Der Mieter ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich 20% (ersparte Aufwendungen des Vermieters) zu bezahlen. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Wohnung, wenn möglich, weiter zu vermieten. Kann der Gast dem Vermieter nachweisen, dass der Vermieter keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatte, muss er keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen. Zur Beweislast ist der Gast verpflichtet.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. 

9. Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückvergütet.

10. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.  Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Nutzung des innerhalb des Grundstücks zur Verfügung gestellten Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und Gegenständen.

11. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Michelfeld.

12. Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Mietvertrags rechtsunwirksam sein, so gilt an deren Stelle das hier für geltende bürgerliche Recht, die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Stand: 01.11.2009